Düsseldorf, 29. Januar 2018. „Den Tiefpunkt von nur 146 Organentnahmen im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen können wir nicht tatenlos hinnehmen. Die Konkretisierung der bestehenden Freistellungregelung der Transplantationsbeauftragten in unseren Krankenhäusern sehen wir – analog der „bayerischen Lösung“ – mit als eine sinnvolle Möglichkeit an, die Rahmenbedingungen für mehr Organspenden in NRW zu verbessern. Die Details der Umsetzung und der Refinanzierung der Stellen sollten schnellstmöglich mit den Verantwortlichen in Land und Bund geklärt werden“, sagt Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen.
Die aktuelle Gesetzeslage sieht eine Freistellung vor, „wie es zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich ist“ (§ 4 Abs. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes AG-TPG NRW). Die „bayerische Lösung“ definiert klare Personalschlüssel nach Maßgabe der Zahl der Intensivbetten (Beispiel: pro 10 Betten 0,1 Vollkräfte Freistellung).
„Das wichtige Thema der Organspende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Derzeit wird auch die Widerspruchslösung als mögliche Verbesserung erneut diskutiert. Der Rückgang der Zahlen von 231 Organspenden im Jahr 2012 auf 146 im Jahr 2017 in NRW macht die deutschlandweit abnehmende Bereitschaft zur Organspende deutlich. Diskussionen über die Aussagekraft der Hirntod-Diagnostik und die Berichterstattung über Organspende-Skandale haben die Bevölkerung verunsichert. Die Organspende und das Leid der Patienten auf den Wartelisten müssen stärker in das Bewusstsein der Menschen rücken. Wir als Dachverband der 348 nordrhein-westfälischen Krankenhäuser engagieren uns bei diesem wichtigen Thema und sind unter anderem im Netzwerk Organspende NRW aktiv. Im Netzwerk Organspende NRW wollen wir durch mehr Information und Aufklärung der Bevölkerung die Zahl der Organspender erhöhen. Wir werden zudem bei der Sensibilisierung und Qualifizierung unserer Mitarbeiter unsere Aktivitäten verstärken“, so KGNW-Präsident Brink.
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